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Liturgie und Kirchenmusik:Aktuelle Corona-Regeln für unsere Gottesdienste

Der Generalvikar hat entsprechend den aktuellen Bestimmungen der Landesregierung die Regelungen für Liturgie und Gottesdienst im Erzbistum Köln erneut angepassst.
Gesangbuch Gotteslob
Datum:
27. Apr. 2022
Von:
Georg Wiesemann

Für die Gottesdienste im Seelsorgebereich Unter- und Oberbilk, Friedrichstadt und Eller-West bedeutet das im Einzelnen:

  • Grundsätzlich müssen Abstände nicht mehr zwingend eingehalten werden; ab dem kommenden Wochenende werden die bisher "gesperrten" Bänke und Stühle wieder freigegeben.
  • Es besteht keine Notwendigkeit, sich für die Gottesdienste anzumelden oder eine Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
  • Ebenso werden keine Nachweise (Impfung, Genesenenstatus, Test) kontrolliert.
  • Auch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entfällt. Wir schließen uns aber insbesondere für die besonderen Gottesdienste der Kar- und Ostertage und die Erstkommunionfeiern der Empfehlung des Erzbistums Köln zum Tragen eines MNS (medizinische Maske (OP-Maske), besser noch FFP2 o.ä.) an und bitten sehr herzlich darum.
  • Sofern die Zahl der Mitfeiernden das zulässt, bitten wir Sie, entsprechende Abstände zu den Angehörigen eines anderen Haushalts einzuhalten.
  • Außerdem erhöhen Sie die Sicherheit für alle Gottesdienstbesucher:innen, wenn Sie sich am Tag des Gottesdienstes zuhause selbst testen; ein Nachweis darüber ist nicht notwendig.

"Wir freuen uns, wenn wir wieder in größerer Zahl miteinander Gottesdienst feiern können - gerade an den höchsten Feiertagen des Kirchenjahres", sagt Pfarrer Stephan Pörtner und ergänzt: "Gleichzeitig setzen wir darauf, dass die Mitfeiernden nach zwei Jahren der Pandemie und immer noch hohen Inzidenzen weiterhin umsichtig handeln und sich und die Anderen schützen."