Zum Inhalt springen

Gremien:Pfarrgemeinderat informiert auf der Webseite

Gemäß seiner Satzung ist der Pfarrgemeinderat dazu verpflichtet, regelmäßig zu seinen im Prinzip öffentlichen Sitzungen einzuladen und über die Ergebnisse zu informieren. Das geschieht in Zukunft auf einer neuen Seite auf der Website der Pfarreiengemeinschaft.
Tagungsraum
Datum:
2. Feb. 2022
Von:
Georg Wiesemann

Der Pfarrgemeinderat (Abkürzung: PGR) ist das beratende Gremium des leitenden Pfarrers in seelsorglichen Fragen des Seelsorgebereiches. Ihm gehören gewählte, berufene und beauftragte Mitglieder an. Alle vier Jahre, zuletzt im Herbst 2021, werden zwölf ehrenamtliche Vertreter:innen aus den Gemeinden des Seelsorgebereiches gewählt. Weitere Mitglieder kann der Pfarrer, der geborenes Mitglied des Gremiums ist, nach Beratung mit dem PGR berufen. Zwei Mitglieder des Pastoralteams sind stimmberechtigt; die übrigen Mitglieder nehmen beratend an den Sitzungen teil. Der PGR tritt ungefähr sechs bis sieben Mal pro Jahr zu Sitzungen zusammen.

Grundsätzlich sind die Sitzungen des Pfarrgemeinderates öffentlich und er informiert die Mitglieder im Seelsorgebereich regelmäßig über seine Arbeit. Aktuell finden die Sitzungen wegen der Corona-Pandemie allerdings virtuell statt; aus Datenschutzgründen ist eine Teilnahme daran nicht möglich. Wenn Sie ein Anliegen an den PGR haben, wenden Sie sich gerne an eines der Mitglieder. Die Einladungen zu den Sitzungen und die Ergebnisse der Beratungen können Sie hier nachlesen.