Zum Inhalt springen

KV Wahl 2025:Umtragung der Wahlberechtigung

Bei der KV-Wahl am 08./09. November 2025 gibt es ein großes Novum: Zum ersten Mal ist es möglich, in einer Kirchengemeinde, die nicht die eigene Wohnsitzpfarrei ist, zu wählen und/oder gewählt zu werden.
Wahlurne_Markus_Weinlaender_pfarrbriefservice
Datum:
30. Mai 2025
Von:
Erzbistum Köln/Petra Klischan

Für die Eintragung bzw. Umtragung in die Liste der Walberechtigten zur KV-Wahl ist Antragsfrist Dienstag, 10. Juni 2025

Der Antrag muss spätestens 5 Monate vor der Wahl (§ 2 Abs. 2 S. 3 KV-WO) gestellt werden. Da der 07. Juni 2025 ein Samstag ist, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag, vgl. § 193 BGB. 

Der Antrag gilt für das aktive und passive Wahlrecht. Der Antrag ist im Pastoralbüro bei der Kirchengemeinde zu stellen, in welcher das Wahlrecht begehrt wird.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Eintragung bzw. Umtragung in die Liste der Wahlberechtigten einer anderen Kirchengemeinde finden Sie auf der Webseite KV-Wahl vom Erzbistum Köln.

Unsere KV-Wahl in der Kath. Pfarreiengemeinschaft Ober- und Unterbilk, Friedrichstadt und Eller-West wird erst nach der Fusion im Frühjahr 2026 stattfinden. Sollten Sie sich in einer anderen Pfarrei in die Wählerliste eintragen lassen, wo der reguläre KV-Wahl-Termin im November 2025 gilt, beachten Sie bitte die o.g. Frist 10. Juni 2025 zur Aufnahme in das dortige Wählerverzeichnis.

Vielen Dank.

Die erste gemeinsame PGR-Wahl mit St. Bonifatius wird am regulären Termin 8./9. November 2025 stattfinden.