Müssen beide sorgeberechtigten Elternteile mit der Taufe/Erstkommunion einverstanden sein?
Ja! Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen der Taufe, der Teilnahme an der Erstkommunionvorbereitung als auch der Feier der Erstkommunion zustimmen und das Einverständnis durch eigenhändige Unterschrift dokumentieren. Eine Vertretung des einen Elternteil durch den anderen ist nicht zulässig. Dies gilt unabhängig vom Familienstand (ledig/verheiratet/dauernd getrennt lebend/geschieden).
Wenn im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung eine Fahrt, eine Übernachtung oder ähnliche Aktivitäten stattfinden, erfordert dies eine ausdrückliche Zustimmung, da die Aufenthaltsbestimmung zum Aufgabenbereich der Sorgeberechtigten gehört.
Wann ist die Unterschrift beider sorgeberechtigten Elternteile notwendig?
Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht innehaben. Eine Vertretung untereinander ist nicht zulässig.
Wann ist die Unterschrift eines Elternteiles ausreichend?
- Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat oder
- wenn ein Elternteil vom Familiengericht das alleinige Sorgerecht für religiöse Angelegenheiten zugesprochen bekommen hat.
In jedem Fall sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Wie wird das Sorgerecht nachgewiesen?
Der Nachweis des Sorgerechts erfolgt durch eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. Negativbescheinigung) des zuständigen Jugendamtes. Das Jugendamt führt hierzu ein Sorgeregister, in dem sämtliche Regelungen dokumentiert sind. Die Auskunft ist gebührenfrei.
Wichtig ist, dass eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt wird, da sich Sorgerechtsregelungen kurzfristig ändern können. Die Bescheinigung darf nicht älter als vier Wochen sein.
Kann keine gültige Bescheinigung vorgelegt werden, müssen zwingend beide Sorgeberechtigten unterschreiben. Eine bloße persönliche Erklärung („Ich habe das alleinige Sorgerecht“) ist nicht ausreichend.
Wie soll das Einverständnis dokumentiert werden?
Die Anmeldung zur Taufe ist von beiden sorgeberechtigen Elternteilen persönlich im Pastoralbüro zu unterschreiben.
Eine eingescannte Unterschrift reicht nicht aus, da die Authentizitätsprüfung unsicher ist. Wenn ein persönliches Erscheinen aus schwerwiegenden Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, ist eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung per Post einzuholen.
Hintergrund: Die Pfarrei und insbesondere die Spender der Sakramente müssen rechtlich abgesichert sein. Gerade bei Sorgerechtsstreitigkeiten besteht ein erhöhtes Risiko, dass ein Elternteil die Sakramentenspendung zum Anlass für familiäre oder kirchliche Konflikte nimmt.
Wie verhält es sich bei Pflegekindern?
Bei Pflegekindern ist grundsätzlich immer das zuständige Jugendamt einzuschalten. Dieses nimmt Kontakt zu den leiblichen Eltern auf und klärt deren Zustimmung. Falls die Zustimmung der leiblichen Eltern nicht eingeholt werden kann, entscheidet das Jugendamt selbst über Zustimmung oder Ablehnung der Taufe.