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#Zusammenfinden:Zwischenbericht zur Strukturreform

Sicherlich haben die Meisten von Ihnen das Hashtag #ZusammenFinden zumindest schon einmal gelesen oder wissen bereits, dass sich hinter diesem das Ziel des Erzbistums und der Weg zu diesem Ziel verbirgt, größerer Pastorale Einheiten zu bilden. Wir möchten Sie an dieser Stelle informieren, welche Wegstrecke bereits beschritten wurde, wo wir uns gerade befinden und was noch vor uns liegt.
Pastorale Einheit: Unter- und Oberbilk, Friedrichstadt und Eller-West+ St. Bonifatius
Datum:
22. Juni 2023
Von:
Pfr. Pörtner

In einem ersten Schritt wurde der geografische Zuschnitt der zukünftigen Pastoralen Einheiten entschieden. Zum 1. September 2023 wird Kardinal Woelki die 67 Pastoralen Einheiten formal errichten. Eine Pastorale Einheit ist als ein Netzwerk vieler verschiedener Gemeinden und kirchlicher Akteure in einem fest umschriebenen territorialen Gebiet zu verstehen. Wir – die Pfarreiengemeinschaft Unter- und Oberbilk, Friedrichstadt und Eller-West – werden eine Pastorale Einheit mit der Kirchengemeinde St. Bonifatius bilden, zu welcher die Kirchen St. Bonifatius mit Alt St. Martin, St. Ludger und St. Suitbertus mit der Stoffeler Kapelle in Bilk sowie am Rhein die Kirchen Schmerzreiche Mutter in Flehe, St. Blasius mit der Rochuskapelle in Hamm und in Volmerswerth St. Dionysius gehören.

In einem nächsten Schritt wird Kardinal Woelki eine Entscheidung zur Rechtsform der Pastoralen Einheiten treffen und ein Statut veröffentlichen, durch welches für die weitere Entwicklung der Pastoralen Einheiten ein verlässlicher rechtlicher Rahmen gegeben werden soll. Es stehen zwei Optionen zur Diskussion: Die eine ist, dass jede Pastorale Einheit rechtlich zu einer Pfarrei (Pfarrei der Zukunft) zusammengeführt wird. Die andere ist, dass innerhalb einer jeden Pastoralen Einheit die Entscheidung individuell getroffen wird (Dynamischer Sendungsraum), eine Pfarrei oder einen Kirchengemeindeverband aus mehreren Kirchengemeinden zu bilden. Für die Umsetzung der Rechtsform ist das Jahr 2030 das Zieldatum. Die Entscheidung über die Rechtsform soll noch im Herbst fallen. Diese bleibt, wenn zurzeit auch vieles für den Dynamischen Sendungsraum spricht, abzuwarten.

Unser PGR-Vorstand und KGV-Vorstand haben sich im Sinne des gegenseitigen Kennenlernens zwischenzeitlich jeweils mit Mitgliedern des PGR und des KV der Kirchengemeinde St. Bonifatius getroffen und weitere Treffen sind in Aussicht genommen. Auch Mitarbeitende des Generalvikariats Köln werden diesen Prozess der Gremien vor Ort mit begleiten.

Alle Informationen zum #ZusammenFinden finden Sie auf den Internetseiten des Erzbistums:
https://www.erzbistum-koeln.de/kirche_vor_ort/zusammenfinden/.